Frage & Antwort
Sind Holzspalter aus Baumarkt und Onlinehandel sicher? Was die Marktüberwachung 2024 fand
Nicht automatisch. Das Regierungspräsidium Kassel hat 2024 elf Holzspaltmaschinen aus Fach- und Onlinehandel geprüft und kein Gerät mängelfrei gefunden; an allen 11 hatte die Zweihandschaltung Mängel. Einen Zusammenhang mit Preis oder Bezugsquelle fand die Behörde nicht. Ob dein Gerät sicher arbeitet, hängt deshalb davon ab, was du vor dem ersten Spalten prüfst und wie du es bedienst.
Die kurze Antwort
Ein Holzspalter ist nicht schon deshalb sicher, weil er im Handel steht. Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Kassel fand 2024 an allen 11 geprüften Maschinen Mängel an der Zweihandschaltung, bei 9 von 11 ließ sie sich mit Holzstück oder Klebeband überbrücken. Preis und Bezugsquelle spielten keine erkennbare Rolle. Prüfe vor dem Einsatz Anleitung, Typenschild und den Stopp beim Loslassen eines Bedienelements.
Die ehrliche Antwort: kein Gerät war mängelfrei
Holzspalter sind laut Regierungspräsidium Kassel inzwischen nicht nur im Gewerbe, sondern zunehmend auch privat verbreitet. Weil die Spaltkräfte je nach Bauart bis etwa 150 kN erreichen können – laut Bericht entspricht das einer Gewichtskraft von 15 Tonnen –, hat die Hessische Geräteuntersuchungsstelle 2024 ein Schwerpunktprojekt dazu durchgeführt. Geprüft wurden elf Maschinen aus stationärem und Onlinehandel, gemessen an der Produktnorm DIN EN 609-1:2017-04 und der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Das Fazit des Abschlussberichts (Stand 29.01.2026) ist deutlich: Kein Gerät war mängelfrei. Die Mängel im Einzelnen:
| Mangel | Anteil laut Bericht |
|---|---|
| Zweihandschaltung manipulierbar (Holzstück, Klebeband) | 9 von 11 (82 %) |
| Zweihandschaltung mit Knie, Arm oder Ellenbogen bedienbar | 6 von 11 (55 %) |
| Mängel bei Warnhinweisen | 3 von 11 (27 %) |
| Mängel bei der Kennzeichnung | 2 von 11 (18 %) |
| Betriebsanleitung fehlte | 1 von 11 (9 %) |
Im Text spricht der Bericht von Mängeln an der Zweihandschaltung bei allen 11 Maschinen; die Tabelle schlüsselt die beiden Mängelarten einzeln auf, die auch kombiniert auftraten. Die Manipulationen waren laut Behörde ohne Werkzeug möglich, beliebig wiederholbar und ohne technische Vorkenntnisse. Am kritischsten bewertet sie diese einfache Umgehbarkeit, weil sie eine „unmittelbare Gefährdung der Anwender“ bedeutet.
Spielt es eine Rolle, wo und wie teuer du kaufst?
Nach dem Bericht nicht. Die Behörde konnte keinen Zusammenhang zwischen den Mängeln und der Bezugsquelle – Onlinehandel oder stationärer Fachhandel – feststellen, auch nicht mit der Preiskategorie. Die Mängel traten bei Tischgeräten genauso auf wie bei Kurz- und Langholzspaltern. Gerätenamen nennt der Bericht nicht; welche Marken geprüft wurden, wissen wir deshalb nicht, und wir beziehen den Befund auf kein bestimmtes Modell.
Für dich heißt das: Weder der Baumarkt noch das Onlineangebot noch ein höherer Preis sind ein Sicherheitsnachweis. Wie wir Geräte trotzdem einordnen, steht in unserer Methodik; eine Übersicht über ältere Warentests und den Prüfbericht folgt unter Tests und Prüfberichte.
Was die Hersteller nach der Prüfung geändert haben
Laut Bericht haben einzelne Wirtschaftsakteure schon vor Abschluss der Risikobewertung reagiert: Ein Hersteller stellte die Bereitstellung seines Produkts ein, zwei Hersteller entwickelten Nachrüstsätze, die eine Manipulation der Zweihandschaltung ausschließen sollen, und ein Hersteller korrigierte Mängel in der Kennzeichnung. Wenn dein Gerät betroffen sein könnte, frag beim Hersteller oder Händler nach, ob es einen freigegebenen Nachrüstsatz gibt. Selbst gebaute Änderungen an der Zweihandschaltung sind keine Lösung – warum, erklären wir unter Fußpedal statt Zweihand?.
Was du vor dem ersten Spalten selbst prüfen kannst
Eine Prüfung wie im Labor kannst du zu Hause nicht machen. Ein paar Punkte aus dem Prüfplan der Behörde und aus den Anleitungen lassen sich aber ohne Werkzeug kontrollieren:
- Anleitung vorhanden und auf Deutsch? Bei einem der elf Geräte fehlte sie ganz. Ohne Anleitung kennst du weder Kabelvorgaben noch Ölsorte noch Wartung.
- Typenschild vollständig? DIN EN 609-1 Abschnitt 7.1 verlangt laut Bericht unter anderem Name und Anschrift des Herstellers, Typbezeichnung, Maschinengewicht, den höchstzulässigen Betriebsdruck der Hydraulik, die zulässigen Holzmaße und die elektrischen Nenndaten.
- Warnhinweise lesbar und nah an der Gefahrstelle? Dazu gehören Hinweise auf Augen-, Hand-, Fuß- und Gehörschutz.
- Stoppt der Spaltvorgang beim Loslassen? Güde schreibt für die GHS-500-Reihe vor, vor Inbetriebnahme die Zwei-Hebel-Bedienung zu prüfen: Lässt du einen Schaltgriff los, muss das Spaltmesser in seiner Position stehen bleiben. Auch Scheppach beschreibt für den HL760L den sofortigen Stopp beim Loslassen eines Bedienteils.
Fällt einer dieser Punkte durch, benutze das Gerät nicht und wende dich an Händler oder Hersteller. Die Güde-Anleitung sagt dazu klar: Das Gerät darf nicht benutzt werden, wenn Sicherheitseinrichtungen defekt sind.
Warum die Regeln für Dritte so streng sind
Die alte Norm hatte nur den Betrieb durch eine einzelne Person betrachtet. Bei der Überarbeitung zur EN 609-1:2017 zeigte die Unfallauswertung der SVLFG laut KAN-Brief 1/2018, dass auch weitere Personen beim Zuführen und Abtransport des Holzes verletzt werden. Lässt sich ein Holzstück nicht richtig fixieren, greifen Bediener oder Helfer in den Gefahrenbereich, laut KAN „mit zum Teil fatalen Folgen“. Scheppach schreibt in der HL760L-Anleitung deshalb vor, dass das Gerät nur von einer Person bedient werden darf.
So gehst du weiter vor
Die Regeln für den Alltag – Zweihandschaltung, Ein-Personen-Betrieb, Schutzausrüstung, Strom – stehen ausführlich unter Holzspalter sicher bedienen. Was die Norm genau verlangt, erklärt DIN EN 609-1. Wenn du noch vor dem Kauf stehst: Für Kaminholz bis etwa 50 cm vergleichen wir unter liegender Holzspalter Geräte, deren Anleitung Kabel, Sicherung und Ölwechsel klar regelt. Alle Kaufentscheidungen im Überblick findest du auf der Startseite.
Fragen aus der Werkstatt
Sind teure Holzspalter sicherer als günstige?
Belegen lässt sich das nicht. Das Regierungspräsidium Kassel konnte 2024 keinen Zusammenhang zwischen den Mängeln und der Preiskategorie der geprüften Maschinen feststellen, auch nicht mit der Bezugsquelle Onlinehandel oder stationärer Fachhandel. Gerätenamen nennt der Bericht nicht, deshalb lässt er sich auf keine Marke beziehen.
Welche Holzspalter hat die Marktüberwachung 2024 beanstandet?
Der Abschlussbericht nennt keine Gerätenamen und keine Hersteller. Er beschreibt nur die Bauarten: drei Tischgeräte, zwei Langholz- und vier Kurzholzspalter sowie zwei Geräte mit optionalem Gestell, zehn davon hydraulisch. Jede Aussage, ein bestimmtes Modell sei betroffen oder nicht betroffen, lässt sich aus dem Bericht nicht ableiten.
Was passiert mit den beanstandeten Geräten?
Laut Bericht führt das zuständige Vollzugsdezernat für alle 11 Maschinen eine Risikobewertung durch; die Ergebnisse lagen bei Berichterstellung noch nicht vor. Ein Hersteller stellte den Verkauf ein, zwei entwickelten Nachrüstsätze für die Zweihandschaltung, einer korrigierte die Kennzeichnung.
Quellen
- Regierungspräsidium Kassel: Abschlussbericht 2024 Holzspaltmaschinen (Stand 29.01.2026)
- KAN-Brief 1/2018: Neue Normen für Brennholzkreissägen und Keilspaltmaschinen (S. 15)
- Güde: Bedienungsanleitung Holzspalter GHS 500/6TE, 500/8TE, 500/8TED (PDF)
- Scheppach: Originalbetriebsanleitung HL760L, deutsch (Rev. 06/02/2025)
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Kaufberatung Holzspalter & Brennholz
Wir sind die Redaktion von holzspalter-elektrisch.de. Wir werten Datenblätter, Bedienungsanleitungen, die Norm DIN EN 609-1 und Berichte der Marktüberwachung aus und machen daraus Kaufberatung für alle, die ihr Brennholz selbst spalten – mit Quellen auf jeder Seite. Eigene Tests oder Messungen machen wir nicht, und das sagen wir offen.
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